Info: BSA Schreiben und Adobe Nutzungsbedingungen

Wir erhalten vermehrt die Anfrage von Kunden, ob Mails von „BSA“ Spam sind oder wirklich zu bearbeiten sind.

BSA | The Software Alliance ist die führende globale Organisation, welche die Interessen der führenden Unternehmen der Softwarebranche, einschließlich Adobe, vertritt. BSA fördert die legale Nutzung von Software und die Implementierung von Software-Qualitätssicherungspraktiken durch Compliance- und Durchsetzungsprogramme in über 60 Ländern, darunter auch Deutschland.

https://www.bsa.org/de

Das Schreiben ist somit legitim und unbedingt zu beachten.

Mit der Annahme der Adobe Nutzungsbedingungen wurde Adobe auch erlaubt Ihre Lizenzen zu prüfen:

15. Prüfrechte. Unternehmen erklären sich damit einverstanden, dass Adobe höchstens einmal alle zwölf (12) Monate nach einer entsprechenden Benachrichtigung sieben (7) Tage im Voraus berechtigt ist, Adobes Personal oder einen unabhängigen Dritten, der zur Geheimhaltung verpflichtet ist, mit der Überprüfung (einschließlich einer manuellen Prüfung und/oder elektronischer Methoden) Ihrer Aufzeichnungen, Systeme und Anlagen zu beauftragen, um zu bestätigen, dass die Installation und Nutzung jedweder Services oder Software durch Sie gemäß den Bestimmungen gültiger Lizenzen von Adobe erfolgen. Darüber hinaus müssen Sie Adobe innerhalb von 30 Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung alle von Adobe angeforderten Unterlagen und Informationen bereitstellen, damit Adobe gewährleisten kann, dass die Installation und Nutzung jeglicher Services und Software durch Sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen gültiger Lizenzen von Adobe erfolgen. Wenn die Überprüfung ergibt, dass für die Services und Software nicht genügend Lizenzen erworben wurden, erwerben Sie unverzüglich alle erforderlichen Lizenzen, Abonnements sowie Wartung und Unterstützung für die zurückliegende Zeit. Wenn die unterbezahlten Gebühren 5 % des Werts der zahlbaren Lizenzgebühren übersteigen, zahlen Sie auch angemessene Kosten von Adobe für die Überprüfung.

https://www.adobe.com/de/legal/terms.html

Da es oft zu Verständnisproblemen bzgl. der Doppelinstallation von Adobe Produkten und zum VIP Lizenzprogramm gibt, hier wichtige Infos:

Doppelnutzung einer Lizenz durch unterschiedliche oder gleiche Mitarbeiter.


Beispiel:
Mitarbeiter A verwendet auf PC A Indesign aus dem CC Abo, Mitarbeiter A verwendet aus der gleichen Lizenz Photoshop gleichzeitig auf Computer B = > Lizenzverstoß

Mitarbeiter A verwendet auf PC A Indesign aus dem CC Abo, Mitarbeiter B verwendet aus der gleichen Lizenz Indesign auf Computer B = > Lizenzverstoß, unabhängig ob gleichzeitig oder versetzt.

1.1 Softwarelizenz auf Abonnementbasis. Wenn Adobe Ihnen die Software im Rahmen Ihres Abonnements bereitstellt, erteilt Adobe Ihnen vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen durch Sie das nicht ausschließliche Recht zur Installation und Nutzung der Software solange (A) Ihr Abonnement gültig ist; (B) die Gesamtanzahl der erworbenen Lizenzen eingehalten wird und (C) dies in Übereinstimmung mit den Bedingungen und der Dokumentation erfolgt, die der Software beiliegt. Mit Ihrem Abonnement können Sie die Software auf bis zu zwei Geräten (oder virtuellen Maschinen) gleichzeitig aktivieren; Sie dürfen die Software jedoch nicht gleichzeitig auf beiden Geräten verwenden.

https://wwwimages2.adobe.com/content/dam/cc/de/legal/servicetou/Software-Additional-Terms_de_DE_20210901.pdf

Einzelanwender als Firma nicht lizenzkonform:

§1.3:
Wenn Sie keine Berechtigungen von einem Unternehmen erhalten haben (wenn Sie z. B. ein Creative Cloud-Abo für Einzelanwender gekauft und über diese Abo-Variante Berechtigungen erhalten haben), (a) sind Sie ein „Privatanwender“;

https://www.adobe.com/de/legal/terms.html

Nicht autorisierte Anwendungen und Pakete entfernen

Adobe hat bestimmte ältere Versionen einiger Anwendungen als nicht für die Verwendung autorisiert gekennzeichnet:
https://helpx.adobe.com/de/enterprise/kb/remove-unauthorized-versions.html#listofproducts

Bitte prüfen Sie am besten schon vorab, ob Sie richtig lizensiert sind.

Sonderfall Adobe Fonts

Die Lizensierungsproblematik betrifft ggf. nicht nur Sie, sondern auch Ihre Kunden, falls Sie für diese WebProjekte mit Adobe Fonts erstellt haben.
Viele unserer Kunden sind überrascht worden von den geänderten Nutzungsbedingungen bzgl. Adobe Fonts.
Hierzu haben wir einen gesonderten Artikel erstellt:

Info: Adobe Fonts richtig für Kunden Webseiten lizenzieren

Gerne sind wir Ihnen bei eventuellen Fragen behilflich.